Gemäß den Vorschriften unserer Satzung steht alle vier Jahre die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter für die Vertreterversammlung unserer Bank an. Die Vertreter sind die gewählten Abgeordneten der Mitglieder. Damit erfüllen Sie entscheidende Aufgaben bei der Gestaltung ihrer VR Bank Enz plus eG. In ihrer Funktion geben sie Vorstand und Aufsichtsrat wichtige Impulse für deren Arbeit und gestalten aktiv die Entwicklung ihrer Bank mit. Zum relevanten Stichtag 31.12.2019 hatten wir 35.533 Mitglieder mit 114.770 Geschäftsanteilen. Entsprechend der in der Online-Versammlung beschlossenen Satzungsänderung waren dann für jeweils 100 Mitglieder eine Vertreterin oder ein Vertreter (= 355 Vertreter) zu wählen.
Im Rahmen der Online-Vertreterversammlung wurde am 8. Juli 2020 der Wahlausschuss gewählt, der gemäß Wahlordnung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich ist. Der Wahlausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie 58 ausgewählten Mitgliedern aus sämtlichen Ortsteilen in unserem Geschäftsgebiet. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2020 eine Liste der 355 Kandidaten für die Vertreterversammlung aufgestellt sowie 52 Ersatzvertreter benannt. Das jedem Mitglied zustehende Recht zur Aufstellung einer alternativen Wahlliste wurde nicht in Anspruch genommen, so dass die von Seiten des Wahlausschusses aufgestellte Liste zur Wahl stand.
Die Neuwahl der Vertreter und Ersatzvertreter der VR Bank Enz plus eG gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung fand nach den in der Sitzung des Wahlausschusses am 30. November 2020 festgelegten Abläufen am 1. März 2021 statt. Ergänzend zur Präsenzwahl war auch die schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) zulässig.
Die Auszählung der Stimmen zeigte folgendes Wahlergebnis:
Vertreterwahl
Abgegebene Stimmen | 902 |
Gültige Stimmen | 892 |
Ja-Stimmen | 876 |
Nein-Stimmen | 16 |
Somit hat die zur Wahl stehende Liste eine Zustimmung von 98,2% erhalten, wodurch die darin enthaltenen Mitglieder als Vertreter und Ersatzvertreter für die kommenden vier Jahre gewählt sind. Nach der am 19. März 2021 erfolgten Rückmeldefrist liegt die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß §43a Absatz 6 des Genossenschaftsgesetzes vom 29. März 2021 bis 12. April 2021 während der üblichen Öffnungszeiten in den KompetenzCentern und Geschäftsstellen der VR Bank Enz plus eG für alle Mitglieder zur Einsicht aus. Als Mitglied Ihrer VR Bank Enz plus eG können Sie gerne auch online über va@vrbep.de eine Abschrift der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
Bei Rückfragen zum Wahlprozedere steht Ihnen unser Leiter Grundsatzreferat, Marcel Tilmann, gerne zur Verfügung.